Streitigkeiten innerhalb des Vereins, insbesondere unter Vereinsmitgliedern sowie zwischen Mitgliedern und dem Verein, sollen vereinsintern geregelt und ggf. geahndet werden. Dies betrifft insbesondere alle Formen von unsportlichem Verhalten, Verstößen gegen die Vereinssatzung oder der Anfechtung von Entscheidungen des Vorstandes, Aufsichtsrates oder der Mitgliederversammlung. Der Ehrenrat übernimmt dabei in erster Instanz vermittelnd die Rolle des Moderators zwischen den Streitparteien. Als letzte Möglichkeit kann der Ehrenrat Entscheidungen und Beschlüsse formulieren, die bindend sind.

Der Ehrenrat kann dabei auf Antrag einzelner Mitglieder bzw. anderer Vereinsorgane oder von sich aus tätig werden. Er besteht laut Satzung aus fünf Mitgliedern, die über 30 Jahre alt sind und seit mindestens fünf Jahren dem Verein angehören müssen.

Die gewählten Mitglieder des Ehrenrates der Mitgliederversammlung vom 21. März 2022: Wolfgang Feldmann (Vorsitzender), Jochen Füten, Hermann Wilbertz, Jochen Klapheck, Jürgen Jäger.


Ehrenrat

Wolfgang Feldmann

Wolfgang Feldmann

Vorsitzender

Jochen Füten

Jochen Füten

Jochen Klapheck

Jochen Klapheck

Jürgen Jäger

Jürgen Jäger

Hermann Wilbertz

Hermann Wilbertz