Der Wahlausschuss prüft die aus den Reihen der Mitglieder vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat auf ihre Eignung als Aufsichtsratsmitglied und spricht gegenüber der Mitgliederversammlung seine Empfehlungen aus. Die Entscheidungen des Wahlausschusses über die Zulassung sind unanfechtbar. Der Wahlausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, die mindestens fünf Jahre ununterbrochen dem Verein angehören. Zusätzlich übernimmt der Wahlausschuss die Aufgabe, Wahlen ordnungsgemäß vorzubereiten, durchzuführen und das Wahlergebnis festzustellen.
Die gewählten Mitglieder des Wahlausschusses der Mitgliederversammlung vom 20. Januar 2025: Stephan Bauch, Manuel Everbeck, Anke Gryszka, Jürgen Sobel und Thorsten Toschka.
Wahlausschuss
Stephan Bauch
Wahlausschussmitglied
Manuel Everbeck
Wahlausschussmitglied
Anke Gryszka
Wahlausschussmitglied
Jürgen Sobel
Wahlausschussmitglied
Thorsten Toschka
Wahlausschussmitglied