Der Wahlausschuss prüft die aus den Reihen der Mitglieder vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat auf ihre Eignung als Aufsichtsratsmitglied und spricht gegenüber der Mitgliederversammlung seine Empfehlungen aus. Die Entscheidungen des Wahlausschusses über die Zulassung sind unanfechtbar. Der Wahlausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, die mindestens fünf Jahre ununterbrochen dem Verein angehören. Zusätzlich übernimmt der Wahlausschuss die Aufgabe, Wahlen ordnungsgemäß vorzubereiten, durchzuführen und das Wahlergebnis festzustellen.

Die gewählten Mitglieder des Wahlausschusses der Mitgliederversammlung vom 20. Januar 2025: Stephan Bauch, Manuel Everbeck, Anke Gryszka, Jürgen Sobel und Thorsten Toschka.

Wahlausschuss

Stephan Bauch

Stephan Bauch

Wahlausschussmitglied

Manuel Everbeck

Manuel Everbeck

Wahlausschussmitglied

Anke Gryszka

Anke Gryszka

Wahlausschussmitglied

Jürgen Sobel

Jürgen Sobel

Wahlausschussmitglied

Thorsten Toschka

Thorsten Toschka

Wahlausschussmitglied